Wer mit Bitcoin einkauft, muss sich womöglich mit der Steuer und dem Finanzamt auseinandersetzen. Das müsst ihr beim Bezahlen mit BTC aus steuerrechtlicher Sicht beachten.
“35.000 Satoshi bitte.” Eine Lightning-Zahlung später, und schon kann man sich seinem Morgenkaffee auf dem Weg zur Arbeit widmen. Was vor einigen Jahren noch bloße Fantasie war, ist heutzutage immer gängiger: mit Bitcoin bezahlen. Doch welche steuerrechtlichen Vorgänge hat die Nutzung einer Kryptowährung als Zahlungsmittel eigentlich?
Steuervorgang beim Kauf von Waren oder Dienstleistungen
Krypto-Assets gelten in Deutschland als sonstige Wirtschaftsgüter. Der Verkauf zählt als privates Veräußerungsgeschäft. Gewinne müssen daher versteuert werden. Gegenüber BTC-ECHO erklärt Anwalt für Steuerstrafsachen und Kryptobesteuerung, Martin Figatowski, was es zu beachten gilt.
Wichtig ist beim Bezahlen mit Bitcoin, dass die steuerliche Haltefrist von einem Jahr für die eingesetzten Bitcoins abgelaufen ist. Ist die diese zum Zeitpunkt des Bezahlens nicht abgelaufen und liegt der Kurs von Bitcoin über den historischen Anschaffungskosten, kann es zu der negativen Überraschung kommen, dass ein steuerpflichtiger Vorgang entsteht und Steuern auf den Tauschgewinn an das Finanzamt zu zahlen sind.
Wann steuerfrei? Ein Beispiel
Satoshi kauft am 1. Januar 2022 einen Bitcoin für 20.000 Euro. Am 28. Oktober 2022 kauft er von Vitalik einen PKW zu einem Kaufpreis von 25.000 Euro. Da der Kurswert von Bitcoin zu diesem Zeitpunkt auf 25.000 gestiegen ist, schickt Satoshi Vitalik diesen Bitcoin.
Steuerlich handelt es sich um einen Tauschvorgang. Der Gewinn beläuft sich auf 25.000 Euro (Tauschwert) – 20.000 Euro (Anschaffungskosten des Bitcoins) = 5.000 Euro steuerpflichtiger Gewinn. Denn Satoshi hat die Haltefrist von einem Jahr unterschritten. Letztlich muss er also gegenüber dem Finanzamt noch einen Gewinn von 5.000 Euro versteuern.
Anders verhält es sich, wenn die Haltefrist eingehalten wird. Beispiel: Satoshi hat den Bitcoin am 1. Januar 2021 erworben. Der Gewinn von 5.000 Euro entsteht in der Abwandlung auch, bleibt aber steuerfrei, da die Haltefrist von einem Jahr für diesen Bitcoin überschritten ist.
Individueller Krypto-Steuersatz
19 Prozent, das ist der reguläre Umsatzsteuersatz in Deutschland. Ausnahmen sind der Kauf von Büchern oder die Anschaffung von Lebensmitteln im Supermarkt. Hier müssen nur 7 Prozent des Kaufpreises versteuert werden. Wieder anders ist die Steuerpflicht für Kryptowährungen. Dieser wird dem individuellen Einkommensteuersatz zugrunde gelegt. Es gilt dabei: Je mehr ein Steuerzahler verdient, desto mehr muss er bezahlen.
Die Einstufung von Kryptowährungen als sonstiges Wirtschaftsgut birgt für Anleger in Deutschland aber auch einen besonderen Vorteil: Gewinne bleiben bis zur Freigrenze von 600 Euro oder beim Verkauf nach der Spekulationsfrist von einem Jahr steuerfrei.
Es bleibt festzuhalten: Solange man nicht jährlich 301 Tassen Kaffee zu je 2 Euro mit Bitcoin bezahlt, ist man auf der sicheren Seite.
Sollte man so lange nicht warten wollen, müssen die getätigten steuerpflichtigen Geschäfte in die Steuererklärung mit aufgenommen werden. Diese macht bekanntlich wenig Freude. Wenn es um kaum regulierte Wertanlagen wie Bitcoin geht, sind sogar die Finanzämter mitunter überfordert. Nutzt man allerdings die richtige Bitcoin-Steuer-Software, hat man leichtes Spiel. Oft muss man nur seine Trades importieren. Das Tool erledigt den Rest von alleine. Hier gehts zum Bitcoin-Steuer-Software-Vergleich 2022.
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Author: Whitney Sharp
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